ADG-Webinare - das bedeutet für Sie hoch aktuelle und innovative Inhalte in kompakter Form. Das Besondere dabei: Sie folgen den ADG-Webinaren direkt von Ihrem Arbeitsplatz aus - also ganz ohne Reisekosten. Per Internet bekommen Sie live die Inhalte von den Dozenten der ADG vermittelt. Verschiedenen Formen der Interaktionen stellen dabei sicher, dass Sie Ihre Fragen stellen können und aktiv in das Webinar mit einbezogen werden.
Die ADG-Webinare sind komplett an allen Bankarbeitsplätzen der beiden genossenschaftlichen Rechenzentralen verfügbar. Eine Softwareinstallation ist dafür nicht notwendig. Neben der Nutzung der ADG-Webinare von Ihrem Arbeitsplatz oder auch von zu Hause aus, können Sie den ADG-Webinaren auch neuerdings per iPad oder einem Android Tablet-PC folgen. Weiter unten finden Sie dazu die technischen Voraussetzungen.
Die nächsten ADG-Webinare finden statt (per Klick erhalten Sie weitere Informationen zu den Terminen) am:
=> Mittwoch, 05.06.2013, 15:00 Uhr
Mobile Arbeitsplätze gewinnen in Banken zunehmend an Bedeutung. Gerade das Smartphone oder der Tablet-PC sind mit ihren zahlreichen, effizienten Vorteilen gegenüber klassischen PCs schon nicht mehr aus der täglichen Arbeit wegzudenken.
Bei dem Übergang auf die mobilen Endgeräte haben sich die Banken aber mit einigen wichtigen Fragestellungen auseinanderzusetzen:
Ist die Übernahme von Unternehmensdaten, Geschäftsgeheimnissen, Kunden- und Bankdaten auf diese neuen mobilen Endgeräte zulässig? Aus rechtlicher Sicht sind unterschiedliche Bereiche betroffen: von der IT-Sicherheit über Datenschutz bis hin zum Dienstvertrags- und Arbeitsrecht. Die Regelwerke der Bank müssen um die rechtlichen Maßnahmen zum Einsatz mobiler Endgeräte erweitert werden.
In unserem Webinar werden daher die rechtlichen Aspekte thematisiert und Hilfestellungen für die Umsetzung eines entsprechenden Regelwerkes in der Bankpraxis gegeben.
ADG-Webinar:
Rückzahlungsvereinbarungen wirksam abschließen
=> Mittwoch, 12.06.2013, 16:00 Uhr
Die Möglichkeiten zum Abschluss von Rückzahlungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern sind vielschichtig. Solche kommen nicht nur zur Sicherung des Nutzens von arbeitgeberfinanzierten Fortbildungsveranstaltungen in Betracht. Auch Vereinbarungen zur Rückzahlung von
Boni und Zulagen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen wirksam schließen. Mangels gesetzlicher Regelungen bedarf es beim Abschluss solcher Vereinbarungen hinreichender Kenntnis der durch die Rechtsprechung hierzu entwickelten Kasuistik.
=> Freitag, 14.06.2013, 15:00 Uhr
Insbesondere der bank- und der insolvenzrechtliche Senat des BGH sprechen jährlich eine Vielzahl von Entscheidungen aus, die teilweise gravierende Auswirkungen auf die Bankpraxis haben. Im Alltag fehlt häufig die Zeit, die Entscheidung in der eigentlich gebotenen Tiefe aufzuarbeiten und die Folgen zu hinterfragen. Diese Aufgabe übernimmt die Veranstaltung anhand ausgewählter aufbereiteter aktueller Entscheidungen aus dem Bank-und Insolvenzrecht. Sie bietet Praktikern neben den Entscheidungen wichtige Fingerzeige und Entscheidungshilfen für den Berufsalltag in ihrer Bank.
ADG-Webinar:
Social Media aus arbeitsrechtlicher Sicht
=> Mittwoch, 26.06.2013, 14:00 Uhr
Für die Wahrnehmung des Arbeitgeberimages spielen die sozialen Netzwerke im Internet eine zunehmend wichtigere Rolle, da sich Bewerber über den zukünftigen Arbeitgeber nicht nur auf dessen Internetauftritt informieren. Findige Bewerber suchen im Internet auch gezielt nach Informationen über das Arbeitgeberimage aus Sicht der Mitarbeiter – eine Quelle, die auch Ihnen als Arbeitgeber wichtige Informationen erschließen kann.
=> Mittwoch, 26.06.2013, 16:00 Uhr
Seit der Entscheidung des EuGH, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch langzeiterkrankter Arbeitnehmer auch nach Ablauf des Übertragungszeitraums nicht ohne Weiteres verfällt, gibt es im Urlaubsrecht kaum eine Regelung, die nicht auf dem Prüfstand steht.
Diese Rechtsprechung, der sich auch das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich anschließen musste, hat zu einer Reihe von Folgeproblemen geführt.
=> Mittwoch, 10.07.2013, 16:00 Uhr
Die Einführung des BEM durch den Gesetzgeber hat in jüngerer Vergangenheit eine Reihe von Anwendungsproblemen mit Konfliktpotenzial provoziert. Fragen wie: „Bedarf es zur Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung zwingend der vorherigen Durchführung des BEM?“ oder „Welches Procedere ist zur wirksamen Durchführung eines BEM überhaupt einzuhalten?“ bestimmen seither jede Entscheidungsfindung des Arbeitgebers bei Vorbereitung personenbedingter Kündigungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die für die Abwicklung des BEM zuständigen Integrationsämter keine einheitliche Verwaltungspraxis bieten.
=> Mittwoch, 11.09.2013, 18:00 Uhr
„Wenn alles schläft und einer spricht, das nennt der Mensch dann Unterricht.“ Sie suchen schon seit Längerem innovative Formate im Trainings- und Veranstaltungsbereich? Dann bietet Ihnen dieses Webinar eine Quelle für neue Ideen! Lassen Sie sich von ganz neuen Möglichkeiten überraschen.
=> Mittwoch, 18.09.2013, 16:00 Uhr
Der technologische Fortschritt, die weiter schreitende Globalisierung und der demografische Wandel bringen entscheidende Veränderungen für die Personalarbeit mit sich. Das bedeutet für Sie, dass es wichtig ist, rechtzeitig neueste Lernmethoden- und technologien in Ihre Qualifizierungsangebote zu integrieren. Damit bleiben Sie als Entwicklungs-Verantwortlicher von Qualifizierungen auf der Höhe der Zeit und halten Ihr Unternehmen wettbewerbsfähig.
=> Mittwoch 18.09.2013, 18:00 Uhr
Die Transaktionsanalyse bietet eine herausragende Möglichkeit, menschliches Verhalten bei sich und anderen zu analysieren.
Auch dient sie der Reflektion und der Weiterentwicklung. Das Wissen um die Transaktions-, Struktur- und Spielanalyse als auch um „Antreiber“ und „Erlauber“ zielt auf eine verbesserte Selbstführung und besseres Führungsverhalten ab.
=> Donnerstag, 14.11.2013, 16:00 Uhr
Bleiben Sie jederzeit über volkswirtschaftliche Entwicklungen informiert
Unsere Webinare bietet Ihnen zwei Mal im Jahr die Möglichkeit, sich über Themen wie Konjunktur, Inflation, Staatsverschuldung, volkswirtschaftliche Zusammenhänge etc. zu informieren. So bleiben Sie jederzeit up to date und sprachfähig für Ihre Kunden,
die Presse und die Öffentlichkeit. Die aktuellen Themen werden kurzfristig festgelegt, um ein hohes Maß an Aktualität zu gewährleisten.