Aufsichtsräte – aktuelle Anforderungen an Mandatsträger in Genossenschaftsbanken

Die Anforderungen der Aufsicht an die Zuverlässigkeit und Sachkunde von Mitgliedern im Aufsichtsrat wurden im Jahr 2009 durch den § 36 Abs. 3 im KWG verankert und am 22.02.2010 durch ein „Merkblatt zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG“ noch einmal präzisiert. Neben diesen rechtlichen Leitplanken erfordert auch die weiter verschärfte aufsichtsrechtliche Regulierung von Banken und die teilweise turbulente Entwicklung an den Finanzmärkten, dass Aufsichtsräte, um Entwicklungen richtig einzuschätzen zu können, laufend bei aktuellen Themen „am Ball bleiben“ müssen.

 

So werden folgende Pflichten von Mitgliedern des Aufsichtsorgans explizit genannt:

  • Aufsichtsräte müssen ihren Pflichten jederzeit nachkommen. Das erfordert insbesondere, dass sie die Geschäftsstrategie und die Risikosituation des Unternehmens beobachten und sich ein Urteil darüber bilden.
  • Die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats kann sich nicht auf die Teilnahme an den Sitzungen und auf deren Vorbereitung erschöpfen.

Mit unseren Veranstaltungen zu Fachthemen ebenso wie zur effizienten Gremienarbeit im Aufsichtsrat unterstützen wir Sie schon seit mehreren Jahren, Ihr Amt als genossenschaftlicher Aufsichtsrat professionell und zum langfristigen Wohle Ihrer Bank auszuüben. So bieten wir zu allen relevanten Themen, welche die BaFin als Bestandteile der Sachkunde von Aufsichtsräten definiert hat, passende Veranstaltungen für Sie an. Damit Sie Ihre Kenntnisse gegenüber der Aufsicht auch dokumentieren können, erhalten Sie zu jedem Besuch bei uns ein qualifiziertes Teilnehmerzertifikat als „Nachweis der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zu Aufbau und Ausbau der Sachkunde im Sinne des § 36 Abs. 3 KWG“.

 

Klicken Sie hier für eine aktuelle Übersicht unserer Veranstaltungen für Aufsichtsräte ...

 

 

 

Gerade in den letzten Wochen ist die Diskussion um die Anforderungen an die Sachkunde von Aufsichtsräten wieder verstärkt in das öffentliche Interesse gerückt, nachdem bekannt wurde, dass die BaFin nun erstmals ihre neuen Befugnisse zur Abberufung von Aufsichtsräten angewandt hat. Trotz des Merkblatts, welches die BaFin zum Thema Sachkundeanforderungen verfasst hat, sind in der Praxis weiterhin viele Fragen offen.

Wir haben diese Diskussionen zum Anlass genommen und hochrangige Vertreter der BaFin zu einem ADG Infotag eingeladen:

 

ADG Infotag

BaFin informiert: § 36 III KWG in der Praxis

Was die BaFin zukünftig von Aufsichtsräten erwartet!

am 22. November 2010

 

Nutzen Sie diese exklusive Möglichkeit und informieren sich als Aufsichtsrat, gern auch gemeinsam mit Ihrem Vorstand, aus erster Hand. Wir laden Sie ein, für diesen ADG Infotag fallen keinerlei Seminargebühren an. Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie in der beigefügten Ausschreibung.

 


 

 

§ 36 III KWG – Die gesetzliche Ausgangssituation

Mit dem Aufsichtsstärkungsgesetz vom 03. Juli 2009 schrieb die Bundesregierung im neuen § 36 III KWG Anforderungen an Aufsichtsräte fest.

So müssen Aufsichtsräte ...

„zuverlässig sein und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen betreibt, erforderliche Sachkunde besitzen“.

Diese Sachkunde wird künftig von der Bankenaufsicht geprüft. Eine Anzeigepflicht und Nachweispflicht der Sachkunde gibt es lediglich für neu bestellte Mitglieder im Aufsichtsrat. Grundsätzlich gilt aber auch für amtierende Mitglieder des Aufsichtsrates, die ihre Sachkunde nicht separat nachweisen müssen, dass die neuen Anforderungen der BaFin im Falle einer Beurteilung der jeweiligen Sachkunde als Grundlage dienen.

Somit ist ein besonderes Augenmerk auf diese Sachkunde zu richten.


 

Beurteilung der Sachkunde

Im „Merkblatt zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG“ werden die Anforderungen an Mandatsträger in Genossenschaftsbanken weiter konkretisiert.

Im Einzelfall sieht dieses Merkblatt einige Ausnahmen und Erleichterungen beim Nachweis der Sachkunde vor.

 

So ist die Sachkunde bei folgenden Personen anzunehmen:

    • Kaufleute im Sinne der §§ 1 ff. HGB
    • buchführungspflichtige Land- und Forstwirte
    • Personen, die Tätigkeiten ausüben, die maßgeblich auf wirtschaftliche oder juristische Fragestellungen ausgerichtet sind (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Kämmerer usw.)
    • Personen, die ein Institut oder Unternehmen geleitet oder an herausgehobener Stelle gewirkt haben

     

     

    Daneben können auch Personen die Voraussetzung erfüllen, die „bereit sind, sich diese Kenntnisse nach ihrer Wahl in ein Verwaltungs- oder Aufsichtsratsorgan anzueignen“.

    Dies muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach der Bestellung erfolgen.

     


     

    Grundlegende Anforderungen an Schulungen zur Sachkunde

     

    Für den Aufbau der Sachkunde durch Fortbildungsveranstaltungen werden insbesondere folgende Themenbereiche von der Aufsicht als notwendige Inhalte genannt:

     

    • Abgrenzung der Funktion und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder zur Geschäftsleitung

    • grundlegende wirtschaftliche und rechtliche Abläufe im Tagesgeschehen

    • Risikomanagement

    • Grundzüge der Bilanzierung sowie des Aufsichtsrechts

     

     

    Beim Aufbau Ihrer Sachkunde unterstützen wir Sie

     

    Zu den genannten Themengebieten bietet die ADG schon seit mehreren Jahren passgenaue Veranstaltungen für Aufsichtsräte an. Bewusst setzen wir für Sie Referenten ein, die Ihre Perspektive und die besonderen Anforderungen des Aufsichtsrats kennen. So erhalten Sie das Wissen, das Sie für eine sichere Wahrnehmung Ihres Mandates benötigen – praxisnah, verständlich, anwendbar.

    Zum Einstieg und damit zum Aufbau Ihrer grundlegenden Sachkunde bieten wir Ihnen unsere Veranstaltungen „Neu im Aufsichtsrat“ und „Bank- und Risikomanagement für Aufsichtsräte“ an. Damit decken Sie die oben genannten Themengebiete ab. Zusätzlich empfehlen wir mit Blick auf die besondere Bedeutung des Kreditgeschäftes für Genossenschaftsbanken als Bestandteil der grundlegenden Sachkunde auch den Besuch der Veranstaltung „Sicher entscheiden! Worauf Aufsichtsräte bei der Kreditentscheidung achten müssen“.

    Mit unseren weitern Veranstaltungen bieten wir Ihnen darüber hinaus laufend die Möglichkeit, sich zu aktuellen aufsichtsratsrelevanten Themen auf den aktuellen Stand zu bringen und so Ihre Sachkunde sukzessive auf- bzw. auszubauen.