Aufsichtsräte – aktuelle Anforderungen an Mandatsträger in Genossenschaftsbanken
Bezüglich der geforderten Sachkunde sieht das Merkblatt einige Erleichterungen vor. So kann die Sachkunde bereits durch Tätigkeiten – auch durch Vortätigkeiten – ganz oder teilweise gegeben sein.
Eine Tätigkeit...
kann die erforderliche Sachkunde begründen, wenn sie maßgeblich auf wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen ausgerichtet war. So ist für Kaufleute im Sinne der §§ 1 ff. HGB und buchführungspflichtige Land- und Forstwirte sowie andere Unternehmer in Sinne von § 141 AO regelmäßig eine allgemeine wirtschaftliche Expertise anzunehmen. Die erforderlichen Kenntnisse können aber auch durch Fortbildung erworben werden. Dem Merkblatt ist zu entnehmen, dass die Fortbildung folgende Themen umfassen muss:
Darüber hinaus sollte auf die Grundzüge der Bilanzierung sowie des Aufsichtsrechts eingegangen werden. Für die geforderten Bereiche bietet die ADG bereits seit vielen Jahren entsprechende Seminare an. Hier profitieren neue wie auch bereits im Amt befindliche Aufsichtsräte von aktuellem und praxisnahem Wissen. Unsere Referenten sind zumeist selbst als Aufsichtsrat in Kreditgenossenschaften tätig. So erhalten unsere Teilnehmer auch zahlreiche Praxistipps für die wirksame und konstruktive Gremienarbeit im Aufsichtsrat einer Kreditgenossenschaft.
Über unsere weiteren Angebote exklusiv für Aufsichtsräte sind Sie unter Angebote für Ausichtsräte jederzeit informiert.
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