Aufsichtsräte – aktuelle Anforderungen an Mandatsträger in Genossenschaftsbanken

Selten wurde die Diskussion um die Anforderungen an Mandatsträger im Aufsichtsrat von Genossenschaftsbanken derart intensiv geführt wie in den vergangenen Monaten. Mit dem Aufsichtsstärkungsgesetz vom 3. Juli 2009 hat die Bundesregierung im neuen § 36 III KWG Anforderungen festgeschrieben. So  müssen Aufsichtsräte „[…] zuverlässig sein und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen betreibt, erforderliche Sachkunde besitzen“. Im aktuellen „Merkblatt zur Kontrolle von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG“ werden die Anforderungen an Mandatsträger in Genossenschaftsbanken weiter konkretisiert. 


Unsere Veranstaltungen für Aufsichtsräte im Jahr 2010

 

So werden folgende Pflichten von Mitgliedern des Aufsichtsorgans explizit genannt:

 

  • Aufsichtsräte müssen ihren Pflichten jederzeit nachkommen. Das erfordert insbesondere, dass sie die Geschäftsstrategie und die Risikosituation des Unternehmens beobachten und sich ein Urteil darüber bilden.
  • Die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats kann sich nicht auf die Teilnahme an den Sitzungen und auf deren Vorbereitung erschöpfen.

 

Bezüglich der geforderten Sachkunde sieht das Merkblatt einige Erleichterungen vor. So kann die Sachkunde bereits durch Tätigkeiten – auch durch Vortätigkeiten – ganz oder teilweise gegeben sein.

 

Eine Tätigkeit...

  • in anderen Branchen
  • in der öffentlichen Verwaltung oder
  • aufgrund politischer Mandate

kann die erforderliche Sachkunde begründen, wenn sie maßgeblich auf wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen ausgerichtet war. So ist für Kaufleute im Sinne der §§ 1 ff. HGB und buchführungspflichtige Land- und Forstwirte sowie andere Unternehmer in Sinne von § 141 AO regelmäßig eine allgemeine wirtschaftliche Expertise anzunehmen. Die erforderlichen Kenntnisse können aber auch durch Fortbildung erworben werden. Dem Merkblatt ist zu entnehmen, dass die Fortbildung folgende Themen umfassen muss:

 

  • grundlegende wirtschaftliche und rechtliche Abläufe im Tagesgeschehen
  • Risikomanagement
  • Abgrenzung der Funktion und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder zur Geschäftsleitung

 

Darüber hinaus sollte auf die Grundzüge der Bilanzierung sowie des Aufsichtsrechts eingegangen werden. Für die geforderten Bereiche bietet die ADG bereits seit vielen Jahren entsprechende Seminare an. Hier profitieren neue wie auch bereits im Amt befindliche Aufsichtsräte von aktuellem und praxisnahem Wissen. Unsere Referenten sind zumeist selbst als Aufsichtsrat in Kreditgenossenschaften tätig. So erhalten unsere Teilnehmer auch zahlreiche Praxistipps für die wirksame und konstruktive Gremienarbeit im Aufsichtsrat einer Kreditgenossenschaft.

 

Über unsere weiteren Angebote exklusiv für Aufsichtsräte sind Sie unter Angebote für Ausichtsräte jederzeit informiert.