BaFin nimmt Aufsichtsräte ins Visier

Nachdem die Anforderungen der Aufsicht an die Zuverlässigkeit und Sachkunde von Mitgliedern im Aufsichtsrat im Jahr 2009 durch den § 36 Abs. 3 im KWG verankert und am 22.02.2010 noch einmal präzisiert wurden, hat die BaFin nun damit begonnen, von ihren neuen Kontrollbefugnissen Gebrauch zu machen. Aktuell sind zehn Fälle bekannt geworden, in denen die BaFin ihre neuen Kompetenzen teilweise dafür nutzt, die Abberufung von Aufsichtsräten anzuordnen oder sogar ein Tätigkeitsverbot auszusprechen.
 
Nachfolgende Gründe werden für die Einleitung der entsprechenden Verfahren genannt:

1.    zu geringe Kenntnisse vom Bankgeschäft
2.    Zweifel an der Zuverlässigkeit
3.    zu viele Kontrollmandate

In diesem Zusammenhang weist die BaFin explizit darauf hin, dass die geforderte Sachkunde nicht nur für neu ernannte Aufsichtsräte gilt. Vielmehr erwarte man, „dass auch amtierende Aufsichtsräte sich laufend fortbilden“ und die Banken diese Maßnahmen auch aktiv unterstützen. Zwar bietet die BaFin selbst keine Kurse an und zertifiziert auch keine Weiterbildungsmaßnahmen. Sie macht aber deutlich, dass sie es als nicht ausreichend erachtet, „einen Wochenendkurs mit Schwerpunkt auf einem Kamingespräch zu absolvieren“.

Um diesen Forderungen den entsprechenden Nachdruck zu verleihen, sollen in diesem Jahr auch die Abschlussprüfer die Aufsichtsräte genauer unter die Lupe nehmen. Geprüft werden soll insbesondere, wie zuverlässig Aufsichtsräte ihre Überwachungsfunktion wahrnehmen. Hierbei soll auch darauf geschaut werden, ob, wann und in welchem Umfang der Vorstand den Aufsichtsrat informiert.

Um die bestehende Unsicherheit hinsichtlich der konkreten Anforderungen und Erwartungen der BaFin zu beseitigen, werden wir am 22. November 2010 gemeinsam mit hochrangigen BaFin-Vertretern aus dem für die Überprüfung von Genossenschaftsbanken zuständigen Fachreferat eine eintägige Veranstaltung unter der Überschrift

„Was die BaFin künftig von Aufsichtsräten in Genossenschaftsbanken erwartet!“

in Montabaur anbieten. Diese Veranstaltung richtet sich an Aufsichtsräte und Vorstände von Genossenschaftsbanken. Die Vertreter der BaFin sind dabei auch an Feedback aus der Primärstufe interessiert, so dass sich hierbei eine gute Gelegenheit bietet, die eigenen Eindrücke direkt an die BaFin zu adressieren und in großer Runde zu diskutieren.

Die Kosten der Veranstaltung übernimmt die ADG. Lediglich eventuell anfallende Übernachtungskosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

Aktuell stimmen wir mit der BaFin noch die konkreten Inhalte ab. Interessenten können sich aber bereits heute hier registrieren. Damit ist gewährleistet, dass Sie die Ausschreibung unmittelbar nach erfolgter Abstimmung erhalten.

Zu den genannten Themengebieten bietet die ADG schon seit mehreren Jahren passgenaue Veranstaltungen für Aufsichtsräte und gemeinsame Aufsichtsrat-/Vorstandsveranstaltungen an. Bewusst setzen wir hierfür Referenten ein, die die Perspektive und die besonderen Anforderungen des Aufsichtsrats kennen. So erhalten Aufsichtsräte das Wissen, das sie für eine sichere Wahrnehmung ihres Mandates benötigen – praxisnah, verständlich, anwendbar.

So unterstützen wir neue Aufsichtsräte gezielt beim Aufbau Ihrer grundlegenden Sachkunde. Um laufend auf dem aktuellen Stand zu relevanten Entwicklungen zu bleiben, bieten wir zur späteren Vertiefung der Sachkunde, z. B. für Mitglieder eines Ausschusses im Aufsichtsrat, weitere Veranstaltungen an.

Mit unserem bewusst modular gehaltenen Angebot ermöglichen wir den sukzessiven Kenntnisaufbau in verschiedenen Bereichen über einen längeren Zeitraum hinweg. So können sich Aufsichtsräte regelmäßig zu aktuellen Themen informieren und sich notwendige Kenntnisse dann aneignen, wenn Sie diese benötigen.

Mit unseren Teilnahmezertifikaten und unseren Aufsichtsratsmappen erleichtern wir ihnen zusätzlich die Dokumentation Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen gegenüber dem Abschlussprüfer.

Unsere Veranstaltungen für 2010 finden Sie hier .
Unser komplettes Aufsichtsratsprogramm für 2011 können Sie bereits hier einsehen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:


Axel Gürntke
Dipl.-Kaufmann
Bereichsleiter

Telefon: (0 26 02) 14-1 70

Telefax: (0 26 02) 14 95-1 70

E-Mail: axel_guerntke@adgonline.de